Prävention in der DPSG
Die Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG) bezieht klar Stellung gegen sexualisierte Gewalt.
Ziel der DPSG ist es Kinder zu schützen und sie stark zu machen. Dabei übernehmen Leitende auf allen Ebenen Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen. Im Verband lernen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die eigenen Grenzen und die der anderen wahrzunehmen und zu achten.
Mehr zur Prävention in der DPSG allgemein, den staatlichen und kirchlichen Rahmenbedingungen und der aktuellen Auseinandersetzung mit dem Thema erfährst du auch auf der Homepage des Bundesverbandes. Ebenso gibt es auch auf der Homepage der Diözese Köln ein FAQ dazu: https://dpsg-koeln.de/fuer-mitglieder/faqs#pravention
In der DPSG finden betroffene Leiter, Kinder und Jugendlicheeine Anlaufstelle und Ansprechpartner, sowie Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Fachstellen und Beratungsangeboten.
Unser Stamm
In unserem Stamm findet das Thema Prävention speziell für die Leiterrunde in verschiedenen Bereichen statt. Deshalb setzen sich unsere Leitenden in ihrer Ausbildung mit verschiedenen Formen der Partizipation auseinander und lernen, diese altersgerecht aufzubereiten und einzusetzen.
- Präventionsschulung
Verpflichtend für unsere Leiterrunde ist die Teilnahme an einer sogenannten Präventionsschulung Basis Plus (8h). In der DPSG werden dazu die Woodbadge-Modulbausteine 2d (Sensibilisierung und Intervention) und 2e (Vertiefung und Prävention) angeboten, die über die gesetzliche Vorgabe hinaus in einer 8-stündigen Schulung die notwendigen Grundlagen vermitteln. Immer spätestens nach fünf Jahren muss erneut eine Vertiefungsschulung (3h) besucht werden. Der Vorstand bekommt Einsicht in die Teilnahmebescheinigung. Nach festgelegten Kriterien (Art, Intensität und Dauer des Kontaktes zu Kindern und Jugendlichen) ist definiert, wer sich nach einem Curriculum des Erzbistum Köln schulen lassen muss.
- Erweitertes Führungszeugnis
Zusätzlich zu den Schulungen muss jede Leiterin und jeder Leiter mit einem erweiterten polizeilichen Führungszeignis nachweisen, dass er nicht aufgrund bestimmter Straftaten rechtskräftig verurteilt ist (Vgl. §72a SGB 8). Ein erweitertes Führungszeugnis unterscheidet sich im Vergleich zu einem normalen Führungszeugnis darin, dass neben Sexualstraftaten auch Verurteilungen wegen Sexualdelikten und anderen Straftatbeständen aufgeführt werden, die hinsichtlich des Schutzes von Kindern und Jugendlichen relevant sein können.
Das Zeugnis muss innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellungsdatum im Original dem zuständigen Vorstand vorgezeigt werden. Dieser dokumentiert die Einsichtnahme. Wir empfehlen unserer Leiterrunde die Einsichtnahme durch den Mitgliederservice des Bundesamtes in Neuss. Dieser schickt eine Bestätigung über die Einsichtnahme zurück. Für Ehrenamtliche ist die Beantragung kostenlos.
- Verhaltenskodex
Jede Gliederung der DPSG hat einen eigenen Verhaltenskodex, in dem grundlegende Regeln und Handlungsorientierungen für Bereiche wie Gestaltung von Nähe und Distanz, Zulässigkeit von Geschenken und Belohnungen, etc. festgehalten sind. Alle Mitglieder der DPSG unterschreiben vor Beginn ihrer Tätigkeit diesen Verhaltenskodex (ehemals die Selbstverpflichtungserklärung). Der Verhaltenskodex ist Teil des Institutionellen Schutzkonzepts. Bei der Erstellung haben wir uns stark an dem der Diözese Köln orientiert.
- Institutionelles Schutzkonzept
Jede Gliederung der DPSG hat in einem Institutionellen Schutzkonzept alle Maßnahmen, Vorgehensweisen und Ansprechpartner*innen im Bereich Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zusammengefasst. Bei der Erstellung haben wir uns stark an dem der Diözese Köln orientiert. Immer dann, wenn sich etwas Grundlegendes in den Strukturen oder den Ansprechpartner*innen ändert, muss das ISK aktualisiert werden. Spätestens alle 5 Jahre muss das gesamte Konzept evaluiert werden.
Aktueller Stand: 27.10.2019
Ansprechpersonen
Stamm DPSG St. Anno: unser Vorstand Lina Hoppe und Bastian Ulrich (vorstand@dpsg-st-anno.de)
Diözesanebene des DPSG DV Köln: Klara Vohsels (Bildungsreferentin: klara.vohsels@dpsg-koeln.de)
Infos Stand Januar 2021:
Notfalltelefon über Pfingsten und die Sommerferien: 24h besetzt vom Diözesanvorstand, Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen, Tel.: 0221-937020-29
Beauftragte Ansprechpersonen des Erzbistum Köln
Frau Petra Dropmann, Rechtsanwältin, Supervisorin, Coach
Tel.: 01525-2825703
Herr Dr. Hans Werner Hein, Allgemeinmediziner, Psychotherapeut, Supervisor
Tel.: 01520-1642394
Herr Peter Binot, Kriminalhauptkommissar a.D., psychologischer Berater & Coach
Tel.: 0172-2901534
Frau Kim-Sabrina Ohlendorf, Psychologin, Rechtsanwältin
Tel.: 0172-2901248
Anerkannte Fachstellen in Köln Zartbitter Köln e.V. Tel.: 0221 – 312055 E-Mail: Zartbitter@Zartbit-ter.de | Kinderschutzbund Köln Tel.: 0221 – 577770 E-Mail: info@kinderschutz-bund-koeln.de | Punkt um! (Caritas Rhein-Berg) Tel.: 0221 – 16861012 E-Mail.: punktum@caritas-rheinberg.de |